24 STUNDEN PFLEGE in Baden-Württemberg                                                                    HOTLINE 07156 - 207 96 13                                                                                       Liebevoll - Daheim - Betreut                                                                                                  Alle Pflegekräfte COVID-19 geimpft!                                           


 

1. Jetzt NEU! Exklusiv für Pflegeheime und Krankenhäuser

Fachkräftevermittlung aus Nicht EU-Ländern und EU-Ländern nach Ihren Anforderungen:

Portfolio

Fachkräftevermittlung
Sprache ab Niveau B2
Visa und Arbeitsgenehmigungen
Anerkennungsverfahren

Sie sind ein Pflegeheim oder eine Klinik, welches dringend neue Fachkräfte benötigt?

1. Es stehen uns Bewerber aus EU-Ländern und Drittstaaten zur Verfügung 

  • Altenpfleger, Krankenpfleger, Hebammen, Physiotherapeuten, ATA, OTA, MTLA, MTRA     

 für die bereits ein Antrag auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen abgeschlossenen Ausbildung gestellt wurde und welche nur noch einen Anpassungslehrgang in Deutschland durchführen müssen (nach Vorgabe der Entscheidung des zuständigen Regierungspräsidiums). 

2. Ebenso können wir Ihnen geeignete Fachkräfte aus Drittstaaten vorstellen und beantragen für Sie bzw. den Bewerber das beschleunigte Fachkräfteverfahren gem.   § 81a AufenthG. 

Die ausländischen Bewerber verfügen mindestens über Deutschkenntnisse Niveaustufe B2, ebenfalls erfolgt in diesem Verfahren die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation.

Mit dem neuen geltenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird eine allgemeine Einwanderung von ausländischen qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern geregelt und gibt uns die Möglichkeit, Ihnen geeignete Bewerber vorzustellen und das Anerkennungsverfahren schnellstmöglich zusammen mit den zuständigen Behörden durchzuführen. 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Vorstellung passender Bewerberinnen/Bewerber
  • Durchführung von Bewerbungsgesprächen (Videokonferenz)
  • Durchführung des Anerkennungsverfahrens bzw. des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bis zur Ausstellung der deutschen Anerkennungsurkunde und Visumerteilung für die ausländische Fachkraft
  • Deutschkenntnisse der Bewerber ab Sprachniveau B2
  • Betreuung der ausländischen Fachkraft auch nach der Anreise in Deutschland (Abholung vom Flughafen, Behördengänge, Kontoeröffnung, etc..).


2. Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

Selbstverständlich können Krankenhäuser, Pflegeheime und Seniorenresidenzen in Deutschland über uns Hilfskräfte von unseren ausländischen Partnern im Wege der Arbeitnehmerüberlassung einsetzen.

Bei Interesse und Bedarf kontaktieren Sie uns. 

Gerne können wir alles persönlich besprechen.

Ihr Ansprechpartner: 

Herr Jürgen Herrmann 

Koordinator Fachkräftevermittlung und Arbeitnehmerüberlassung

T 07156 207 96 13

 info@seniorenpflege-daheim.de          

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